Als Schlüsselpersonen galten dabei Projektleiter. Aus der Formulierung des Zuschlagskriteriums "Kompetenz" hingegen lässt sich nicht einmal ansatzweise der Schluss ziehen, dass hier neben den Referenzen des Unternehmens für Strassenbau und Ortsbetonarbeiten auch die Referenzen der vorgesehenen Schlüsselpersonen (Bauführer, Polier) bewertet werden sollten. Wenn die Vergabestelle dies beabsichtigt hätte, hätte sie das Teilkriterium Referenzen Schlüsselpersonen mitsamt der Gewichtung ebenfalls bekannt geben müssen.