Zutreffend ist, dass in den Ausschreibungsunterlagen sowohl bezüglich der Unternehmung als auch bezüglich der Schlüsselpersonen Eignungskriterien definiert wurden. So waren für die Unternehmung zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Referenzen über die Ausführung von mindestens 3 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekten in den letzten 5 Jahren beizubringen. Auch für die Erfahrung der Schlüsselpersonen wurden Referenzen über die Ausführung von mindestens 3 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekten in den letzten 5 Jahren verlangt. Als Schlüsselpersonen galten dabei Projektleiter.