Je nach Art des Bauvorhabens würden die Erfahrungswerte aus dem entsprechenden Fachbereich herangezogen. Vorliegend gehe es überwiegend um ein Tiefbau-/Strassenprojekt, weshalb das Subkriterium "Erfahrung ATB" als Erfahrung des Bauherrn übernommen und gestützt auf die Liste der ATB vom 5. Juli 2012 bewertet worden sei. Eine allfällige Anpassung der Bewertung der Firma C. auf das Punktemaximum würde im Übrigen die Gesamtpunktezahl der ARGE A. nur um 0.7 Punkte erhöhen und das Submissionsergebnis nicht verändern. 3.3. 3.3.1.