Dagegen bringt die Vergabestelle vor, es seien vorliegend neben den Zuschlagskriterien in den Ausschreibungsunterlagen auch Eignungskriterien definiert worden. Neben den Projektreferenzen seien namentlich auch die Referenzen der für die Realisierung vorgesehenen Projektleitung (Bauführer und Polier) in den letzten fünf Jahren (2007–2012) verlangt worden. Die von den Beschwerdeführerinnen abgegebenen Referenzen mit einer Auswahl von Schlüsselpersonen seien mehrheitlich aus dem Jahr 2007 und älter, nur eine Referenz sei aus dem Jahr 2009. Dieses Eignungskriterium sei von den Beschwerdeführerinnen somit nicht erfüllt worden.