Weiter sei es auch unzulässig, dass die Vergabestelle beim Subkriterium "Erfahrung des Bauherrn mit dem Unternehmer" auf die Erfahrung der Abteilung Tiefbau (ATB) abgestellt habe. Bauherr sei vorliegend das Departement Finanzen und Ressourcen und nicht die Abteilung Tiefbau, zumal die übernommenen Erfahrungen auch falsch seien. 3.2.