{"Signatur": "AG_BG_001", "Spider": "AG_Baugesetzgebung", "Datum": "2013-02-28", "PDF": {"Datei": "AG_Baugesetzgebung/AG_BG_001_Submission--Referenz_2013-02-28.pdf", "URL": "https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/bvu/bauen/baurecht/entscheidsammlung-rechtsabteilung-bvu/2013-02-28-vge-subm-referenzen.pdf", "Checksum": "93f66cf9d32dd0d675665bc916504307"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["Submission: Referenzen als Zuschlagskriterium"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 28.02.2013"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung 28.02.2013"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung 28.02.2013"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Entscheidsammlung Baugesetzgebung "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Entscheidsammlung Baugesetzgebung "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission: Referenzen als Zuschlagskriterium\n– Wird für die Beurteilung der Erfahrung als Zuschlagskriterium eine Liste von Referenzobjekten verlangt, sind Abzüge angezeigt, wenn die Objekte mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise vergleichbar oder sie bereits älter sind (Erw. 3.3.3).\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n– Wird für die Beurteilung der Erfahrung als Zuschlagskriterium eine Liste von Referenzobjekten verlangt, sind Abzüge angezeigt, wenn die Objekte mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise vergleichbar oder sie bereits älter sind (Erw. 3.3.3)."}], "ScrapyJob": "446973/78/8", "Zeit UTC": "17.11.2025 23:25:01", "Checksum": "7994b9c71bdc2110d590d752cd9f6884", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Entscheidsammlung Baugesetzgebung 28.02.2013\nRegeste:\nSubmission: Referenzen als Zuschlagskriterium\n– Wird für die Beurteilung der Erfahrung als Zuschlagskriterium eine Liste von Referenzobjekten verlangt, sind Abzüge angezeigt, wenn die Objekte mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise vergleichbar oder sie bereits älter sind (Erw. 3.3.3).\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n– Wird für die Beurteilung der Erfahrung als Zuschlagskriterium eine Liste von Referenzobjekten verlangt, sind Abzüge angezeigt, wenn die Objekte mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise vergleichbar oder sie bereits älter sind (Erw. 3.3.3).\n\nSubmission: Referenzen als Zuschlagskriterium\n– Wird für die Beurteilung der Erfahrung als Zuschlagskriterium eine Liste von Referenzobjekten verlangt, sind Abzüge angezeigt, wenn die Objekte mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise vergleichbar oder sie bereits älter sind (Erw. 3.3.3).\n\nUrteil des Verwaltungsgerichts (VGE) III/9 vom 28. Februar 2013 (WBE.2012.438)\n\nAus den Erwägungen\n\n3.3.3.\n\nMit der Angabe von Referenzobjekten soll insbesondere auch belegt werden, dass ein Anbieter über\ndie nötige Erfahrung für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags verfügt. Ein Interessent, der\nsich für einen bestimmten Auftrag bewirbt, wird naheliegenderweise zunächst diejenigen Referenzobjekte aufführen, die dem zu vergebenden Auftrag möglichst gleich oder jedenfalls verwandt sind.\nNach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts ist es zulässig, dass die Vergabebehörde Referenzobjekte, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahe kommen, besser bewertet als weniger einschlägige Referenzobjekte. Abzüge bei der Bewertung sind beispielsweise dann angezeigt,\nwenn die ausgeführten Referenzobjekte zum grossen Teil hinsichtlich Bedeutung, Komplexität,\nSchwierigkeitsgrad etc. nicht mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind oder wenn die Referenzliste kaum aktuelle Referenzen enthält (VGE III/6 vom 27. Februar 2012 [WBE.2012.20], S. 8 mit\nHinweisen; vgl. auch VGE III/8 vom 27. Februar 2012 [WBE.2011.409], S. 11).\n\nStichwörter: Submission\n"}