Submission: Referenzen als Zuschlagskriterium – Wird für die Beurteilung der Erfahrung als Zuschlagskriterium eine Liste von Referenzob- jekten verlangt, sind Abzüge angezeigt, wenn die Objekte mit der ausgeschriebenen Leis- tung nur teilweise vergleichbar oder sie bereits älter sind (Erw. 3.3.3). Urteil des Verwaltungsgerichts (VGE) III/9 vom 28. Februar 2013 (WBE.2012.438) Aus den Erwägungen 3.3.3. Mit der Angabe von Referenzobjekten soll insbesondere auch belegt werden, dass ein Anbieter über die nötige Erfahrung für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags verfügt. Ein Interessent, der sich für einen bestimmten Auftrag bewirbt, wird naheliegenderweise zunächst diejenigen Referen- zobjekte aufführen, die dem zu vergebenden Auftrag möglichst gleich oder jedenfalls verwandt sind. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts ist es zulässig, dass die Vergabebehörde Refe- renzobjekte, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahe kommen, besser bewertet als weni- ger einschlägige Referenzobjekte. Abzüge bei der Bewertung sind beispielsweise dann angezeigt, wenn die ausgeführten Referenzobjekte zum grossen Teil hinsichtlich Bedeutung, Komplexität, Schwierigkeitsgrad etc. nicht mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind oder wenn die Refe- renzliste kaum aktuelle Referenzen enthält (VGE III/6 vom 27. Februar 2012 [WBE.2012.20], S. 8 mit Hinweisen; vgl. auch VGE III/8 vom 27. Februar 2012 [WBE.2011.409], S. 11). Stichwörter: Submission