Submission: Nichtanfechtbarkeit einer Vergabe – Der Rechtsmittelweg ist ausgeschlossen, wenn trotz anfänglicher Bezeichnung als Einladungsverfahren der eingegangene (tatsächliche) Angebotspreis unter dem Schwellenwert des Einladungsverfahrens liegt. Urteil des Bundesgerichts (BGE) 2D_24/2013 vom 17. September 2013 Aus den Erwägungen 2.