Der neue Gesellschaftszweck sieht neben dem Immobiliengeschäft auch die Planung, Erstellung, Sanierung und Umnutzung von Gebäuden vor, was darauf hindeutet, dass weiterhin eine Bautätigkeit zumindest im Hochbaubereich angestrebt wird. Die Beschwerdeführerinnen bestreiten jedenfalls die Behauptung der Vergabestelle, dass die Beschwerdeführerin 2 ihre gesamte Bautätigkeit eingestellt habe und weder Tiefbauarbeiten anbiete noch über die erforderlichen Maschinen, Geräte und Mitarbeiter verfüge. Die Frage kann indessen offen bleiben.