Sie sind Arbeitsgemeinschaften aus zwei oder mehreren Firmen, welche (im offenen Verfahren) durch Einreichung eines gemeinsamen Angebots sich gemeinsam um einen Auftrag bewerben. Ein allfälliger Zuschlag wird denn auch nicht der einfachen Gesellschaft erteilt, sondern fällt auf das gemeinsame Angebot und damit an alle beteiligten Unternehmen gemeinsam (Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2012 [B-6762/2011], Erw. 3.3).