PETER GALLI/ANDRÉ MOSER/ELISABETH LANG/EVELYNE CLERC, Praxis des öffentlichen Beschaffungsrechts, 1. Band: Landesrecht, 2. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2007, Rz. 502). 4. Demgemäss ist in teilweiser Gutheissung der Beschwerde festzustellen, dass der Verfahrensabbruch ohne wichtigen Grund und damit widerrechtlich erfolgt ist. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen. Stichwörter: Submission 4 von 4