3 von 4 Wie die Erwägungen zeigen, erachtete das Verwaltungsgericht die fehlerhafte Bewertung des Zuschlagskriteriums "Kompetenz" als verbesserungsfähig. Im Rahmen der Neubewertung hätten für die "fehlenden eigenen Erfahrungen" der Beschwerdeführerin externe Referenzauskünfte eingeholt werden und die Neubewertung hätte in objektiv nachvollziehbarer (und dokumentierter) Weise erfolgen müssen. Dies wäre ohne weiteres möglich gewesen.