Dies lässt sich durchaus dahingehend verstehen, dass damit sowohl die eigenen Erfahrungen der Vergabebehörde mit einem Anbieter als auch die Erfahrungen externer Bauherren als Referenzgeber gemeint sind (vgl. erwähnter VGE III/5 vom 27. Februar 2012 [WBE.2011.271], S. 13). Auch das Kriterium 'Kommunikation' erscheint grundsätzlich zulässig, auch wenn es in § 18 Abs. 2 SubmD nicht ausdrücklich als Zuschlagskriterium erwähnt ist. Die dortige Aufzählung ist nicht abschliessend.