3.4.3. Die Zuschlagskriterien und die Subkriterien, wie sie in der öffentlichen Ausschreibung sowie in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben worden sind (vgl. oben Erw. 2.1.), erscheinen per se nicht unzulässig. Dies gilt auch für das Subkriterium 'Erfahrung / Referenz Unternehmung', worunter gemäss den Ausschreibungsunterlagen 'bisherige Erfahrungen des Bauherrn mit dem Unternehmer' beurteilt werden sollten. Dies lässt sich durchaus dahingehend verstehen, dass damit sowohl die eigenen Erfahrungen der Vergabebehörde mit einem Anbieter als auch die Erfahrungen externer Bauherren als Referenzgeber gemeint sind (vgl. erwähnter VGE III/5 vom 27. Februar 2012 [WBE.2011.271], S. 13).