Dies sei ein wichtiger Grund, um das laufende Submissionsverfahren abzubrechen und mit neuen, klar definierten Kriterien zu wiederholen. Dem Gemeinderat sei es ein Anliegen, die Vergabe der Bauarbeiten unter den Aspekten Gesetzmässigkeit, Transparenz und Gleichbehandlung zu vergeben. Mit der Wiederholung des Verfahrens werde für alle Anbietenden, auch jene welche bereits am Verfahren teilgenommen hätten, eine Chancengleichheit geboten. 2.3.2. Die im Urteil vom 28. Februar 2013 gerügten Bewertungsfehler beim Zuschlagskriterium "Kompetenz" bzw. den Subkriterien "Erfahrung / Referenz Unternehmung" und "Organisation / Kommunikati-