Diese Erfahrungen könnten nicht bei einem Dritten erfragt werden. Externe Referenzauskünfte könnten zwar eingeholt werden, die Bewertung derselben stelle aber wiederum einen Ermessenspielraum dar und stehe im Widerspruch zu den ursprünglich definierten Kriterien. Aufgrund der definierten Kriterien gemäss seinerzeitiger Ausschreibung sei eine rechtlich saubere, gesetzeskonforme und im Interesse der Gemeinde stehende Bewertung nicht möglich. Dies sei ein wichtiger Grund, um das laufende Submissionsverfahren abzubrechen und mit neuen, klar definierten Kriterien zu wiederholen.