In der Beschwerdeantwort präzisiert sie, der Gemeinderat habe, unter Beachtung der Erwägungen des Verwaltungsgerichts, das Vergabeverfahren nochmals geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass im Sinne einer Gleichbehandlung/Chancengleichheit aller Anbietenden die ursprünglich vorgesehenen Kriterien nicht geeignet seien, um eine in allen Teilen korrekte Vergabe vorzunehmen. In der ursprünglichen Submission seien die bisherigen Erfahrungen der Gemeinde und des Bauleitungsbüros mit der jeweiligen Unternehmung in den letzten fünf Jahren bewertet worden, was im Bewertungsschema entsprechend beschrieben worden sei.