Die Vergabestelle begründete den Abbruch bzw. die Wiederholung der Submission damit, dass sie "Wert auf eine transparente Submission mit klar definierten Zuschlagskriterien, welche für die offerierenden Unternehmungen eine Chancengleichheit bietet" lege. In der Beschwerdeantwort präzisiert sie, der Gemeinderat habe, unter Beachtung der Erwägungen des Verwaltungsgerichts, das Vergabeverfahren nochmals geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass im Sinne einer Gleichbehandlung/Chancengleichheit aller Anbietenden die ursprünglich vorgesehenen Kriterien nicht geeignet seien, um eine in allen Teilen korrekte Vergabe vorzunehmen.