Submission: Abbruch des Verfahrens – Wird das Submissionsverfahren ohne genügenden Grund abgebrochen, stellt das Gericht die Widerrechtlichkeit des Verfahrensabbruchs fest; zum Zuschlag kann die Vergabestelle nicht verpflichtet werden. Urteil des Verwaltungsgerichts (VGE) III/45 vom 7. Mai 2013 (WBE.2013.133) Aus den Erwägungen II. 1.