Nach Schätzung des Verwaltungsgerichts ist bis zur Einreichung des Baugesuchs Kapital in der Grössenordnung von rund Fr. 110'000.-- bis 120'000.-- in das Bauvorhaben bzw. in dessen Planung investiert worden (ca. 1/4 der gesamten Planungskosten, wel che rund 15 % der Bausumme ausmachen). Die Landkosten für den Teil der Parzelle Nr. 209, auf welchem das Haus "B" geplant war, sind bei Fr. 425'000.-- (1'700 m2 à Fr. 250.--/m2) festzusetzen. Bei einem Zinssatz von 5% ergibt sich somit ein Bauverzögerungsschaden von rund Fr. 27'000.--. Aufgrund dieser Schätzungen ist der Streitwert im Verfahren vor Baudepartement auf Fr. 30 000.-- festzusetzen. Entscheid des Verwaltungsgerichts (III/60) vom 17.06.1996 in Sachen F.E. (S. 6 ff.)