Nach Meinung des als Architekt fachkundigen Richters, der sich das Verwaltungsgericht anschliesst, hätten sich die Kosten für die Ergänzung des Baugespanns auf einige hundert Franken belaufen, diejenigen für das Schattendiagramm auf rund Fr. 1'000.-- bis 3'000--. Bei den durch die Bauverzögerung verursachten Kosten handelt es sich in dieser Phase vorab um Projektierungs- und Kapitalkosten. Nach Schätzung des Verwaltungsgerichts ist bis zur Einreichung des Baugesuchs Kapital in der Grössenordnung von rund Fr. 110'000.-- bis 120'000.-- in das Bauvorhaben bzw. in dessen Planung investiert worden (ca. 1/4 der gesamten Planungskosten, wel che rund 15 % der Bausumme ausmachen).