Vorliegendenfalls ergibt sich der Streitwert aus den Kosten für die Ergänzung des Baugespanns und die Erstellung des zusätzlichen Schattendiagramms sowie den durch die Bauverzögerung um rund ein Jahr (Einreichung der Beschwerde beim Baudepartement bis zur formellen Rechtskraft des Entscheides) verursachten Kosten. Nach Meinung des als Architekt fachkundigen Richters, der sich das Verwaltungsgericht anschliesst, hätten sich die Kosten für die Ergänzung des Baugespanns auf einige hundert Franken belaufen, diejenigen für das Schattendiagramm auf rund Fr. 1'000.-- bis 3'000--.