Ohne diese Unterlagen kann häufig gar nicht beurteilt werden, ob das Baugesuch gegen Vorschriften verstösst. Ist nun streitig, ob (weitere) Unterlagen benötigt werden oder nicht, ist nicht von vornherein das Baugesuch als Ganzes in Frage gestellt, sondern lediglich der Umfang der Abklärungen. Müssen tatsächlich weitere Unterlagen beigebracht werden, kann der Nachbar erst nach deren Vorliegen entscheiden, ob er sich mit dem Baugesuch abfinden muss oder nicht. Erst wenn Anträge zur Bewilligung als solche gestellt werden, steht das Bauprojekt als Ganzes zur Diskussion.