cc) In einem Baubewilligungsverfahren hat die Bauherrschaft die gesetzlich vorgesehenen Unterlagen auf eigene Kosten beizubringen und damit nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung erfüllt sind. Die (möglichen) Einsprecher haben Anspruch darauf, dass mit einem Baugesuch alle Unterlagen vollständig aufgelegt werden, die es ermöglichen, das Bauprojekt und seine Auswirkungen auf die Umgebung zu prüfen. Ohne diese Unterlagen kann häufig gar nicht beurteilt werden, ob das Baugesuch gegen Vorschriften verstösst.