Sachverhalt Der Beschwerdeführende Nachbar unterlag vor Baudepartement mit seinem Antrag, das geplante Haus korrekt zu profilieren, ein verbessertes Schattendiagramm zu erstellen und die nachgesuchte Baubewilligung "erst anschliessend zu erteilen bzw. mit weiteren Bedingungen und Auflagen zu erteilen oder abzulehnen". Dem Prozessausgang entsprechend auferlegte ihm das Baudepartement die gegnerischen Parteikosten im nachgesuchten Umfang auf Basis von 10 % der Bausumme (mit Abzügen) als Streitwert. Gegen die Höhe der auferlegten Parteikosten erhob er beim Verwaltungsgericht Beschwerde, die teilweise gutgeheissen wurde.