§ 4 Abs. 2 BauG in Verbindung mit § 24 BauG schützt diese Interessen. § 60 Abs. 2 BauV erweist sich damit als gesetzmässig (§ 2 Abs. 2 Satz 1 VRPG). Stichwörter: Streitgegenstand 2 von 2