im Beschwerdeverfahren stellten sie dann neu einen Antrag, den Erschliessungsplan (insgesamt) aufzuheben. In weiteren Verfahren vor dem Departement wurde in der Einwendung nur die Sprossierung eines Fensters bemängelt oder beantragt, es sei die Baubewilligung mit der Auflage zu erteilen, dass mit den Bauarbeiten erst begonnen werden darf, wenn der auf dem Nachbargrundstück ausgewiesene Besucherparkplatz dinglich gesichert ist; im Beschwerdeverfahren wurde dann die vollständige Aufhebung der Baubewilligung verlangt.