Auf eine Distanz von 4,5 Metern ergebe das ein Gefälle von 82 % oder ein Neigungsverhältnis (Höhe: Tiefe) von 2:2,45. Für gewöhnlich würden Böschungen bis zu einem Neigungsverhältnis von 2:3 bzw. einem Gefälle von 66,67 % noch als standfest eingestuft. Daraus erhelle, dass die Niveaudifferenz im vorliegenden Fall nicht mit einer Böschung habe aufgefangen werden können.