In der Zone W3, in welcher das Gebiet Kreuzzelg … liegt, wird kein zusätzliches Geschoss zugelassen. Dass der Gemeinderat beim Erlass der neuen Nutzungsplanung vor 10 Jahren nur in den Wohnund Gewerbezonen ein zusätzliches Geschoss zulassen wollte, nicht aber in den Wohnzonen, hängt damit zusammen, dass der Gemeinderat in den reinen Wohngebieten bessere Lichtverhältnisse und damit eine bessere Wohnqualität schaffen wollte als in den gemischten Zonen. Eine solche Massnahme ist aus raumplanerischer Sicht nicht zu beanstanden. Den Gemeinden steht im Übrigen auch auf Grund der Gemeindeautonomie ein weites Ermessen beim Erlass von Zonenvorschriften zu.