In der Lehre wird diesbezüglich die Ansicht vertreten, dass diese Anforderung vom Sinn und Zweck her in erster Linie gestalterisch motiviert sei (Swissolar, S. 20; JÄGER, S. 10). Damit solle verhindert werden, dass die Solaranlage prominent in Erscheinung trete und die Umgebung bzw. das Gebäude dominiere. Die Bauherrschaft habe dieser Vorgabe mit geeigneten Modulen/Kollektoren und einer entsprechenden Ausrichtung der Solaranlage auf dem Dach nachzukommen (Swissolar, S. 20 und S. 30 ff.). Dabei müsse der Verweis auf den Stand der Technik zumindest bezüglich der Materialisierung zum jeweiligen Marktstandard der Solarpanels führen (Swissolar, S. 30).