3 von 7 Auch die Materialen liefern zur Voraussetzung "nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt" keine konkreten Anhaltspunkte. Es wird einzig festgehalten, dass es wichtig sei, dass die Solaranlage keine Störungen verursache, was auch im Eigeninteresse des Anlageeigentümers sei, um später keine Sanierung der störend reflektierenden Anlage zu riskieren (ARE, S. 15). In der Lehre wird diesbezüglich die Ansicht vertreten, dass diese Anforderung vom Sinn und Zweck her in erster Linie gestalterisch motiviert sei (Swissolar, S. 20; JÄGER, S. 10).