Vorschriften überprüfen zu lassen, was mitunter zur Durchführung eines ordentlichen nachträglichen Baubewilligungsverfahren führen kann. Solange die Rechtmässigkeit der Solaranlage im Meldeverfahren jedoch nicht überprüft wurde, trägt die Bauherrschaft das Risiko einer allfälligen nachträglichen Überprüfung der Rechtmässigkeit der erstellten Solaranlage (Swissolar, S. 26; ABEGG/DÖRIG, Energiekompass, S. 49 f.). Mit Blick auf diese Ausführungen erscheint denn auch klar zu sein, dass im Meldeverfahren eine Überprüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht vorgesehen ist. … 4.3.2