Die Beurteilung, ob für eine Solaranlage ein Melde- oder Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist, obliegt damit in erster Linie dem Bauherrn, der entscheiden muss, ob er bei der zuständigen Behörde ein Baugesuch oder ein Meldeformular einreicht. Da diese Beurteilung für den Bauherrn unter Umständen schwierig sein kann und, wie zuvor erwähnt, auch die erforderliche Prüfungstiefe im Meldeverfahren noch Klärungsbedarf aufweist, wäre es ihm besser geraten, sich im Zweifelsfall für die Durchführung eines Baubewilligungsverfahren zu entscheiden (ABEGG/DÖRIG, Energiekompass, S. 37 Ziff. 3.1.2.; MICHELANGELO GIOVANNINI, in: Fachhandbuch Öffentliches Baurecht, Zürich/Basel/Genf 2016, Rz.