Was jedoch im Einzelfall von der zuständigen Behörde im Meldeverfahren genau zu überprüfen ist, lässt sich weder dem Gesetz noch den Materialien dazu entnehmen (vgl. JÄGER, S. 18). Zunächst hat die zuständige Behörde in jedem Fall zu prüfen, ob die gemeldete Solaranlage die formell-rechtlichen Voraussetzungen des Meldeverfahrens erfüllt oder ob sie doch einer Baubewilligung bzw. der Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens bedarf, was entsprechend innerhalb der Meldefrist zu verfügen wäre (vgl. ABEGG/DÖRIG, Energiekompass, S. 47; JÄGER, S. 18).