Grundsätzlich steht fest, dass durch die Einführung des Meldeverfahrens der Aufwand sowohl für die Bauherrschaft als auch für die zuständige Behörde im Vergleich zum Baubewilligungsverfahren deutlich reduziert werden sollte (vgl. Swissolar – Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie, Leitfaden Solaranlagen gemäss Art. 18a des Raumplanungsgesetzes mit Empfehlungen an Projektträger und Behörden, Juli 2017, 2. Ausgabe, S. 6). Was jedoch im Einzelfall von der zuständigen Behörde im Meldeverfahren genau zu überprüfen ist, lässt sich weder dem Gesetz noch den Materialien dazu entnehmen (vgl. JÄGER, S. 18).