4.3.4, 4.4) – Das Meldeverfahren ist ebenfalls anwendbar für eine auf einem Flachdach aufgeständerte Solaranlage. Das Erfordernis, "als kompakte Fläche zusammen(zu)hängen", ist erfüllt, wenn die Module parallel zur Dachkante verlaufen, in zusammenhängenden Reihen stehen und sich so eine strukturierte Gliederung ergibt, die der Geometrie des Gebäudes untergeordnet ist (Erw. 4.3.5). Aus dem Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 14. Februar 2020 (EBVU 19.215) Aus den Erwägungen 4.2.1