Dass eine Indachanlage teurer zu realisieren und weniger rentabel ist als eine Aufdachanlage, trifft zwar zu. Doch überwiegen hier die öffentlichen Interessen des Ortsbildschutzes die privaten ökonomischen Interessen des Beschwerdeführers und das mitbetroffene öffentliche Interesse an einer preislich möglichst vorteilhaften, effizienten Nutzung erneuerbarer Energien. 4.4