3 von 4 Der Gemeinderat hat ausgeführt, dass er das Baugesuch bewilligen werde, wenn die Ausführung nicht als Aufdach-, sondern als Indachanlage erfolge. Der Beschwerdeführer bleibt so frei zu wählen, ob er nun eine Indachanlage realisieren oder die Energieversorgung des Hauses auf andere Weise sicherstellen will. Dass eine Indachanlage teurer zu realisieren und weniger rentabel ist als eine Aufdachanlage, trifft zwar zu.