Zum Bauvorhaben: In der Kernzone K2 seien Solaranlagen grundsätzlich bewilligungsfähig. Allerdings müsse die Gestaltung ästhetisch überzeugen. Die hier gewählte Anordnung der Solarpanels in der oberen Hälfte des Dachs mit den Ziegeln darunter sei zweckmässig und überzeugend. Allerdings entständen mit einer Aufdach-Ausführung zwei Ebenen. Dadurch verschlechtere sich das Bild. Das Feld müsse möglichst ruhig verlaufen. Der technisch bedingte Absatz von 8 bis 15 cm schaffe ein ungleiches Niveau: Dadurch überragten die Panels die Dachziegel in augenfälliger Weise, und das Ortsbild werde wesentlich beeinträchtigt. Ziel müsse sein, Anlage und Ziegel auf die gleiche Ebene zu bringen.