Schutzzone In einer Magerwiesenschutzzone sind Geländeveränderungen zur Verbesserung des Kulturlandes und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverhältnisse unter bestimmten Umständen zulässig. Sachverhalt Der Beschwerdeführer beabsichtigt, einen auf seiner Parzelle vorhandenen rund 70 m langen, 2 m breiten und 1.40 m tiefen Graben aufzufüllen. Die Parzelle liegt nach dem geltenden Nutzungsplan der Gemeinde ausserhalb des Baugebietes in einer die Landwirtschaftszone überlagernden Magerwiesenschutzzone. Das Baudepartement verweigerte die Zustimmung.