Auch vergrössert das Attikageschoss die Beschattung des Nachbargebäudes bloss um wenige Minuten. Es lässt sich nicht sagen, dass dadurch die Dauer des Sonnenlichtentzugs untragbar oder eine bereits untragbare Situation zusätzlich verschärft würde. So überwiegen die Interessen der Bauherrschaft an der Realisierung ihres Bauvorhabens. 3.3