Beim (vom Schattenwurf) betroffenen Gebäude auf Parzelle 1424 handelt es sich um ein freistehendes Zweifamilienhaus mit einer Wohnung im Erd- und Obergeschoss und einer zweiten, kleinen Wohnung, im Dachgeschoss. Betroffen von der Beschattung ist im Wesentlichen einzig das Wohnzimmer im Erdgeschoss, das nach Süden drei Fenster und nach Westen ein Fenster aufweist. Der Gebäudeabstand zum geplanten Neubau beträgt 18,7 m. Anders als die Bauparzelle (Wohnzone W2) liegt die Nachbarparzelle 1424 in der Wohn- und Arbeitszone WA4, wo im Unterschied zur Zone W2 deutlich höhere Bauten zugelassen sind und eine verdichtete Bauweise angestrebt wird (§§ 5 und 7 Abs. 3 BNO).