Schattendiagramm – Der Schattenwurf wird an den mittleren Wintertagen, dem 8. Februar und 3. November, gemessen (Erw. 3.1). – Eine zusätzliche Beschattung um wenige Minuten steht – in Abwägung der Interessen – der freien Anordnung eines Attikageschosses nicht entgegen (Erw. 3). Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 13. April 2017 (BVURA.16.574) Aus den Erwägungen 3. Schattenwurf 3.1 Die Beschwerdeführenden beanstanden eine unzulässige Beschattung ihrer eigenen Liegenschaft 1424 und der östlich angrenzenden Liegenschaft 3487.