Gemäss dem generellen Entwässerungsplan (GEP), den der Regierungsrat am 17. August 2000 genehmigt hat, gilt für die "Wohn- + Geschäftshauszone, viergeschossig (WG4)", wo die Bauparzelle liegt, ein Abflussbeiwert von 0,5. Wenn, wie hier, die Versickerung grundsätzlich zulässig (oder ein Trennsystem gegeben) ist, beträgt der Abflussbeiwert 0,35. Der Abflussbeiwert (Abflusskoeffizient) gibt an, wieviel Regenabwasser bei Regenwetter von einer Liegenschaft in die Kanalisation abgeleitet wird; er wird berechnet als Verhältniszahl von an die Kanalisation angeschlossenen (Hart-)Flächen zur Gesamtfläche der Parzelle.