Auch die Berechnung anhand der Orientierungshilfe und unter Berücksichtigung eines Abstands von 20 m legt offen, dass abgesehen vom durch die Entleerung der Glascontainer entstehenden Lärm die Sammelanlage die Grenzwerte nicht überschreitet. Die Öffnungszeiten bewegen sich im empfohlenen Rahmen, weshalb sich weitergehende Einschränkungen erübrigen. Insgesamt erweisen sich damit die Einwände der Beschwerdeführenden als unbegründet. Stichwörter: Recyclingsammelstelle, Glassammelstelle, Lärm 10 von 10