Die Beschwerdeführenden erwähnen, sie seien durch den Busverkehr und das Stadion Brügglifeld schon erheblich lärmvorbelastet, weshalb die lärmige Sammelstelle auch deshalb anderswo zu realisieren sei. Der kantonale Lärmexperte führt aus, dass gemäss der LSV verschiedene Lärmquellen von verschiedenen Anlagen nicht gemeinsam beurteilt würden, sondern je separat. Das BVU sieht keine Veranlassung, diese rechtlich zutreffende Einschätzung zu ergänzen, weshalb sich der Einwand der Beschwerdeführenden auch in diesem Punkt als unbegründet erweist. 9.3.10