9 von 10 reits um 20.00 Uhr und an Samstagen um 18.00 Uhr geschlossen. Die bewilligten Öffnungszeiten bewegen sich damit im zulässigen Rahmen. Diese Anordnungen entbinden den Gemeinderat als Vollzugsbehörde jedoch nicht, Kontrollen durchzuführen und bei Missständen Massnahmen zur Durchsetzung der Regeln umzusetzen (vgl. Untersuchungsbericht, S. 7).