Der Gemeinderat argumentierte, nur die Sammelanlage Mühleweg sei eine Hauptsammelstelle, weil dort neben Glas, Alu und Weissblech auch noch andere Abfälle entsorgt werden könnten. Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensammelstelle spielt nur eine Rolle für eine Grobeinschätzung darüber, ob detaillierte Abklärungen notwendig sind oder nicht. Nachdem hier ergänzende Berechnungen durch die AfU in Anlehnung an die Orientierungshilfe vorgenommen wurden, ist es unerheblich, ob es sich um eine Haupt- oder Nebensammelstelle handelt. Aufgrund der vorgenommenen Einzelfallbeurteilung kommt das BVU zum Schluss, dass zwar der Abstand gegenüber den Parzellen Y. und Z. nicht sehr gross, aber auch