Deshalb nahm die AfU in Anwendung der Orientierungshilfe entsprechende Berechnungen vor. Zutreffend ist, dass die geplante Sammelstelle zu den Nachbarparzellen einen Abstand von 20 m bis 70 m aufweist. Die Beschwerdeführenden vertreten zwar die Ansicht, bei der Sammelstelle Neue Aarauerstrasse handle es sich aufgrund ihrer Grösse um eine Hauptsammelstelle, womit der Lärm erheblich deutlicher in Erscheinung trete. Der Gemeinderat argumentierte, nur die Sammelanlage Mühleweg sei eine Hauptsammelstelle, weil dort neben Glas, Alu und Weissblech auch noch andere Abfälle entsorgt werden könnten.