8 von 10 immer mit einer gewissen Ungenauigkeit behaftet ist. Der kantonale Lärmexperte hält fest, dass das Einzelereignis wohl als störend empfunden werde. Weil die Entleerung der Glascontainer lediglich einmal wöchentlich auftrete, hätten es die Beschwerdeführenden aber hinzunehmen. Der Lärm sei auch dann noch zumutbar, wenn die sieben Container zweimal pro Woche geleert würden. Das BVU schliesst sich dieser schlüssigen und aus der allgemeinen Erfahrung nachvollziehbaren Fachmeinung an. Der Einwand der Beschwerdeführenden ist somit unbegründet. 9.3.6.4